Aktuell gilt die Warnstufe 1 in Bezug auf die Corona-Zahlen. Für alle Mitglieder der Vereine bedeutet, das Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um am Training teilzunehmen - so auch beim Schützenverein Doenhausen. Hier gilt ab Freitag, den 24. September nun auch die 3G-Regel. Mitglieder, die weder genesen noch geimpft sind, können Vorort einen sogenannten Laientest durchführen lassen, der bei negativem Ergebnis vollkommen ausreicht, um weiterhin am Schießsport teilzunehmen. Alle anderen müssen entsprechende Unterlagen (Impf- oder Genesenen-Nachweis) vorlegen. Von alledem ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahre, sowie Schüler, die in den Schulen getestet werden.
Am "Klönschnack" im Schützenhaus, können weiterhin bis zu 25 Mitglieder dabei sein. Sobald diese Zahl überschritten wird, gilt auch hier die 3G-Regelung.