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Verhalten beim Schießen

 

Verhalten beim Schießen:

  1. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich (freies Gelände, Pfeilnetz, Wall usw.) hinaus fliegen kann. Also kein Hochanschlag.
  2. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe zeigen. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen unbeabsichtigt gelösten Pfeil gefährdet oder verletzt wird. Querschießen ist grundsätzlich verboten.
  3. Es darf nur geschossen werden, wenn sich erkennbar in Schussrichtung keinerlei Personen vor oder hinter den Scheiben aufhalten.
  4. Während des Wettkampfverlaufes und des Schießtrainings dürfen nur Schützen auf der Schießlinie stehen, die ihre Pfeile zu schießen haben. Alle anderen Schützen haben sich mit ihrem Gerät hinter der Wartelinie aufzuhalten. Hat ein Schütze seine Pfeile abgeschossen, hat er sofort hinter die Wartelinie zurückzutreten.
  5. Verboten sind Bögen mit Zuggewichten, bei dem Gefahr besteht, bei vorschriftsmäßiger Nutzung der Bogensportanlage die Anlagenbegrenzung zu überschießen oder die Scheiben zu zerstören.
  6. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsichten ist Folge zu leisten. Es gilt folgende Regelung:
    • Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogenschütze/In sein, der/die vom Spartenleiter hierzu eingeteilt oder ermächtigt worden ist.
    • Wenn die Schießaufsicht die Trainingsstätte verlässt, übergibt er die Aufsicht gem. o.g. Kriterien an ein anderes Mitglied.
    • Den Anordnungen der Schießaufsicht haben alle Schützen Folge zu leisten.
  7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Schießen darf erst nach Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden. Jeder Schütze ist für die Sicherheit am Bogenplatz (Bogenhalle) mit verantwortlich. Bei Gefahr oder möglicher Gefahr ist das Kommando „STOP“ zu geben.
  8. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören, können ebenfalls vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
  9. Der Bogenschießplatz darf jederzeit von Mitgliedern der Schützengesellschaft ab 18 Jahre außerhalb der offiziellen Trainingszeiten genutzt werden. Auch hier sind die Richtlinien des DSB und der Schützengesellschaft zu beachten.
  10. Schüler und Jungendliche unter 18 Jahren dürfen nur während der Trainingszeiten unter Aufsicht schießen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Schießen nur in Anwesenheit eines fachkundigen Vereinsmitgliedes erlaubt.
  11. Gäste können während der Trainingszeiten die Bogensport-Schießanlage nach vorheriger Anmeldung nutzen. Das gastgebende Vereinsmitglied ist verantwortlich, dass sich der Gast entsprechend der Schießordnung und der Sicherheitsrichtlinien verhält.
  12. Der Schießplatz ist in Schießbahnen unterteilt. Es ist ein unhabhängiger Schießbetrieb auf den einzelnen Schießbahnen möglich. Vorausgesetzt die folgenden Sicherheitsregeln sind gewährleistet und werden eingehalten:
    • Alle Schützen schießen von der Schießlinie.
    • Vor dem Spannen des Bogens hat sich der Schütze davon zu überzeugen, dass das Schussfeld vor, hinter und neben der Scheibe frei ist.
    • Ein Pfeil darf erst an der Schießlinie eingelegt werden.
    • Der Bogen darf mit Pfeil immer nur in Richtung der Scheiben gespannt werden.
    • Ein nicht geschossener Pfeil ist vor dem Verlassen der Schießlinie vom Bogen zu entfernen.
    • Die Schützen sprechen sich über die Anzahl der zu schießenden Pfeile einer Passe miteinander ab.
    • Alle auf den Schießplatz befindlichen Personen haben darauf zu achten, nicht unerwartet in das Schussfeld zu geraten.
    • Beim Kommando „STOP“, das von jeder Person auf dem Schießplatz gegeben werden kann, ist das Schießen sofort einzustellen. Es darf kein Schuss nach dem Stopp-Kommando gelöst werden. Das Schießen darf erst nach Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
    • In angemessenen Zeitabständen werden Pausen zum Suchen verschossener Pfeile eingelegt. Bei diesen Gelegenheiten sollen alle Schützen beim Suchen helfen.
    • Jeder Schütze darf nur die Entfernungen schießen, die er beherrscht. Er ist verantwortlich für jeden Schuss.
    • Die Bogenausrüstung, Zubehör etc. eines anderen Schützen darf nur mit dessen Einverständnis angefasst oder benutzt werden.
    • Beim Pfeile ziehen stehen die Schützen seitlich neben der Scheibe oder mit ausreichendem Sicherheitsabstand von ca. 2 Meter vor der Scheibe. Aus diesem Grund werden die Schreibplatten auch mindestens in dieser Entfernung zur Scheibe abgelegt. Beim Pfeile ziehen soll stets eine Hand des Schützen die Schießscheibe abstützen.
    • Eine Überprüfung und Korrektur der Standfestigkeit der Ständer und Schießscheiben ist stets erforderlich.
    • Es dürfen keine beschädigten Pfeile oder Bögen verwendet werden.
    • Verschossene Vereinspfeile sind unverzüglich zu melden.
    • Schieß-Experimente wie Weit- oder Hochschießen sind generell untersagt. Wer auf Personen oder lebende Tiere schießt, wird unverzüglich aus der Bogensparte ausgeschlossen.
    • Wer nachweislich gegen die Sicherheitsrichtlinien sowie Platzordnung verstößt, muss mit dem Ausschluss aus der Sparte rechnen. Dies entscheidet der Spartenleiter. Der Vereinsvorstand wird hierüber umgehend informiert.
    • Eine Haftung des Schützenverein Doenhausen für Unfälle, die außerhalb des Trainings erfolgen, ist nicht gegeben.

Sicherheitsregeln Bogensportplatz

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